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13.07.2010 Nächtliches Alkoholverkaufsverbot ist mit Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das bundesweit einmalige, nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg verfassungsgemäß ist.

Seit dem 1.März herrscht in Baden-Württemberg von 22.00 bis 05.00 Uhr ein Alkoholverkaufsverbot in Geschäften, Tankstellen, Kiosken und Supermärkten. 

Ein Bürger klagte, da das Verbot seiner Meinung nach sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletze. Die Verfassungsbeschwerde wurde jedoch abgewiesen, da es dem Kläger auch während der Verbotszeiten erlaubt sei, vorher gekauften Alkohol zu trinken und somit seine Grundrecht unangetastet bleiben.

Außerdem hielten die Karlsruher Richter das Verbot wegen „wichtiger Belange des Gemeinwohls“ für gerechtfertigt, denn es diene der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Gesundheitsschutz.



Quelle: Ärzteblatt


cvc


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